ASVG: § 333 Abs 1
OGH 14. 12. 2021, 2 Ob 77/21v
Auf einer Eisenbahnbaustelle ereignet sich ein Arbeitsunfall, bei dem ein als Sicherungsposten tätiger und bei den klagenden SV-Trägern versicherter deutscher Staatsbürger von einem Arbeitszug überrollt und getötet wurde. Die Arbeitgeberin des Verunfallten war für die Sicherung der Baustelle zuständig, die Baustelle wurde von der beklagten ÖBB-Infrastruktur AG betrieben.