vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des vertretungsbefugten Organs einer Gesellschaft trotz verantwortlichem Beauftragten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6806/10/2022 Heft 6806 v. 14.7.2022

VStG: § 9, § 44a, § 45

VwGH 7. 2. 2022, Ro 2020/17/0005

Macht ein außenvertretungsbefugtes Organ einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft im Verwaltungsstrafverfahren erfolgreich geltend, dass eine andere Person wirksam zum verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften bestellt wurde, ist grundsätzlich das Verfahren gegen das außenvertretungsbefugte Organ gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG einzustellen und ausschließlich der verantwortliche Beauftragte zu verfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte