vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines Prokuristen bei Verletzung von Berichtspflichten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6806/9/2022 Heft 6806 v. 14.7.2022

UGB: §§ 48 ff

OGH 27. 1. 2022, 9 ObA 146/21t

Die klagende GmbH stützt die schadenersatzrechtliche Haftung des bei ihr als leitender Angestellter mit Einzelprokura beschäftigt gewesenen Beklagten ausschließlich auf dessen Verletzung von internen Berichts- und Informationspflichten gegenüber sämtlichen Gesellschaftern der GmbH, die sie allein aus der Erteilung der Prokura ableitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte