vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6806/2/2022 Heft 6806 v. 14.7.2022

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2022 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren (BGBl II 2022/243)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2022/244)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte