Mit BGBl I 2022/63 wurde aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50 % erhöht und der Pendlereuro für diesen Zeitraum vervierfacht (siehe ARD 6800/13/2022). Die Aufrollung durch die Arbeitgeber hat bis spätestens 31. 8. 2022 zu erfolgen. In der PendlerVO wird nun klargestellt, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 die höheren Werte im Rahmen der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sind, eine erneute Abgabe des amtlichen Formulars nur aufgrund der höheren Werte aber nicht erforderlich ist. (BGBl II 2022/275)