Mit einer Änderung der Fachkräfteverordnung und der Saisonkontingentverordnung 2022 reagiert der BMA auf den Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen. Konkret gelten nun auch Kellner, Wirtschafter, andere Hotel und Gaststättenfachleute sowie Heimverwalter österreichweit als Mangelberufe, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können (BGBl II 2022/271). Für den Wirtschaftszweig Tourismus wird das im Jahr 2022 geltende Kontingent für die befristete Beschäftigung von Ausländern um 1.000 Personen aufgestockt (auf insgesamt 2.989), wobei Salzburg und Tirol am stärksten von der Aufstockung profitieren. Bei Freiwerden von Kontingentplätzen sind Arbeitgeber bei der Erteilung neuer Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen, wenn sich die bisher in ihrem Betrieb beschäftigten Ausländer als Stammsaisoniers gemäß § 5 Abs 6a AuslBG registrieren lassen oder eine Rot-Weiß-Rot - Karte als Stammmitarbeiter erhalten. (BGBl II 2022/272)