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Haftung des Geschäftsführers für SV-Beiträge nur bei zivilrechtlich wirksamer Bestellung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6804/13/2022 Heft 6804 v. 30.6.2022

ASVG: § 67 Abs 10

Die Haftung eines Geschäftsführers für die von der Gesellschaft zu entrichten gewesenen Sozialversicherungsbeiträge nach § 67 Abs 10 ASVG setzt eine zivilrechtlich wirksame Bestellung zum Geschäftsführer voraus. Bestreitet der Geschäftsführer, trotz Eintragung im Firmenbuch Kenntnis von seiner Stellung als Geschäftsführer gehabt zu haben, hat das Verwaltungsgericht eine mündliche Ver-

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