Der Initiativantrag 2662/A BlgNR 27. GP mit Maßnahmen zur Entlastung gegen die aktuelle Teuerungswelle wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages im Nationalrat beschlossen. Wesentliche Maßnahmen sind eine rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus mit 1. 1. 2022 (statt ursprünglich ab 1. 7. 2022), eine Senkung des UV-Beitrages um 0,1 % ab 2023, Einmalzahlungen und ein Teuerungsabsetzbetrag für Geringverdiener, ein erhöhter Kindermehrbetrag sowie die Ermöglichung abgabenfreier Teuerungsprämien für 2022 und 2023 (Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber 2022 und/oder 2023 zusätzlich gewährt, sind bis zu € 3.000,- jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei [LSt-, SV-, BV-, DB-, DZ-, KommSt-frei]). Nähere Informationen zu den geplanten Maßnahmen finden Sie nach Kundmachung des Bundesgesetzes im BGBl in einer der nächsten ARD-Ausgaben.