Ergänzend zu einem vom Finanzministerium veröffentlichten Frage-Antwort-Katalog zu dem Thema beschäftigen sich die Autoren in diesem zweiteiligen Beitrag mit 13 Fragen zur neuen Steuerbefreiung. Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil 1 wurde diese Steuerbefreiung im Einkommensteuerrecht geschaffen, die ab 1. 1. 2022 anwendbar ist. Die Autoren beantworten als erstes die Frage, welche Anforderungen es an eine Mitarbeitergewinnbeteiligung gibt. Das Gesetz selbst gibt keine Definition vor, eine Hilfestellung bieten die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. Demnach muss bei der Ausgestaltung eines solchen Gewinnbeteiligungmodells nicht zwingend auf den Gewinn, sondern kann auf jede für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße abgestellt werden, wie etwa Umsatz, Deckungsbeitrag oder Betriebsergebnis. Unklar ist derzeit jedoch noch, ob auch variable Vergütungsmodelle als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung anerkannt werden. Welche Formen von Bezugsumwandlungen schädlich für die Steuerbefreiung sind, beantworten die Autoren so, dass die Mitarbeitergewinnbeteiligung dann steuerpflichtig ist, wenn sie aufgrund von Gehaltsumwandlungen, dh anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung gewährt werden. Das sind zB KV-Mindestlohnerhöhungen, eine damit üblicherweise gewährte Erhöhung der Ist-Löhne oder eine Lohnerhöhung, die sich aus einer anderen KV-Einstufung (zB aufgrund einer Verwendungsänderung) ergibt.