ASVG: § 143a
Bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit in zwei parallelen Beschäftigungsverhältnissen, die eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem ASVG oder B-KUVG begründet haben, sind für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes dann nicht (mehr) beide Beschäftigungsver-