vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6803/1/2022 Heft 6803 v. 23.6.2022

Aktuell ist eine erstattungsfähige Freistellung von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest noch bis 30. 6. 2022 möglich (siehe ARD 6801/2/2022). Mit BGBl I 2022/81 wurde nun die gesetzliche Grundlage für eine Verlängerung dieser Maßnahme durch Verordnung bis 31. 12. 2022 geschaffen. Ob es tatsächlich zu einer Verlängerung kommt, bleibt abzuwarten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte