Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 6. 2022 der "Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren", KV 487/2021, samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen), KV 488/2021, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird. (BGBl II 2022/199)