Mit dem Ende der Maskenpflicht ab 1. 6. 2022 endete auch die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung. Um auch künftig eine digitale Krankschreibung zu ermöglichen, arbeitet die ÖGK gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer an einem Konzept zur telemedizinischen Behandlung. Damit soll es den Versicherten erleichtert werden, von ihrem Recht auf ärztliche Diagnose und persönliche Behandlung Gebrauch machen zu können. ( Quelle: OTS0186, 24. 5. 2022)