Eine der Entlastungsmaßnahmen der ökosozialen Steuerreform ist die steuerliche Begünstigung von Gewinnbeteiligungen an Unternehmen für Mitarbeiter (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG). Der Autor stellt die Bedingungen dar und spricht auftretende Zweifelsfragen in der praktischen Umsetzung dieser Maßnahme an. Die korrekte Umsetzung der Begünstigung unter Beachtung der unternehmensbezogenen Grenze scheint so lange keine Probleme zu bereiten, als die arbeitgeberseitige Grenze nicht überschritten wird. Übersteigt allerdings die gewährte Gewinnbeteiligung aller Arbeitnehmer das EBIT, tritt eine Lohnsteuerpflicht beim Arbeitnehmer ein. Dies ist allerdings nach Ansicht Schusters nicht konsequent zu Ende gedacht, sei doch unklar, bei welchem Arbeitnehmer die Besteuerung in welcher Höhe vorzunehmen ist. Sowohl eine lineare Aufteilung des steuerpflichtigen Teils pro Kopf als auch eine Aufteilung im Verhältnis zur individuell eingeräumten Gewinnbeteiligung seien jedoch kompliziert für den haftenden Arbeitgeber und hinterlassen das Gefühl einer gewissen Ungerechtigkeit. Schuster schlägt als praktikable (und auch sachgerechtere) Lösung vor, eine steuerliche Konsequenz beim Unternehmen anzusiedeln. Diese könnte darin bestehen, dass der das EBIT übersteigende Teil keine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt. Um eine derartige praxisnahe Lösung umzusetzen, sei jedoch eine Gesetzesänderung nötig.