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Rechtzeitige Vorlage einer rückdatierten Krankenstandsbestätigung - Entlassung unberechtigt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6799/6/2022 Heft 6799 v. 19.5.2022

BAG: § 15

KV Zahnarzt-Angestellte: § 13 Abs 2

Meldet eine zur zahnärztlichen Fachassistentin Auszubildende einer Kollegin ihre Arbeitsunfähigkeit - wie im Betrieb üblich - telefonisch am ersten Tag und übermittelt sie am dritten Tag per WhatsApp eine vom behandelnden Arzt auf den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit rückdatierte Krankenstandsbescheinigung, ist sie ihrer Nachweis- und Mitteilungspflicht nachgekommen, sodass kein Entlassungsgrund vorliegt. Dabei schadet es nicht, wenn die rückwirkende Ausstellung der Krankenstandsbescheinigung nicht von einem Chefarzt vorgenommen wurde.

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