BGBl I 2022/58, ausgegeben am 14. 4. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden
1. Überblick
Am 31. 7. 2020 wurde das sogenannte "Mobilitätspaket" im EU-Amtsblatt L 249 kundgemacht. Dieses besteht ua aus der Verordnung (EU) 2020/1054 [zur Änderung der Lenkzeit-Verordnung (EG) 561/2006 und der Kontrollgeräte-Verordnung (EU) 165/2014 ], sowie einer Änderung der Kontroll-Richtlinie 2006/22/EG . Die Verordnungen sind bereits am 20. 8. 2020 in Kraft getreten und gelten für VO-Fahrzeuge unmittelbar, dennoch sind legistische Begleitmaßnahmen in AZG und ARG erforderlich, insbesondere bei den Strafbestimmungen. Weiters wurden auch die Regelungen für die sonstigen Fahrzeuge, für die die Verordnungen nicht gelten, an jene der Verordnung angeglichen.