EStG 1988: § 34 Abs 1
BFG 28. 3. 2022, RV/7104792/2018
Wendet die Witwe eines bekannten Fernsehmoderators, Schauspielers, Kabarettisten, Musikers und Schriftstellers für dessen Begräbnis € 18.357,64 auf, so sind die Begräbniskosten trotzdem nicht über das Maß der gewöhnlichen Beerdigungskosten hinaus als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.