EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 6
DBA-USA: Art 1 Abs 4, Art 22 Abs 2 lit b
Beauftragt ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Steuerberatungskanzlei mit der Erstellung und Einreichung seiner US-amerikanischen Steuererklärungen, sind die dafür anfallenden Steuerberatungskosten in Österreich als Sonderausgaben iSd § 18 Abs 1 Z 6 EStG 1988 steuerlich abzugsfähig. Im Unterschied zu beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen Sonderausgaben nur bei Inlandsbezug abzugsfähig sind, sieht das Gesetz bei unbeschränkt Steuerpflichtigen eine solche Einschränkung nicht vor. Steuerberatungskosten können bei unbeschränkt Steuerpflichtigen daher auch dann als Sonderausgaben Berücksichtigung finden, wenn sie mit ausländischen Abgaben in Zusammenhang stehen.