Der Beitrag widmet sich der Frage, welche rechtlichen Instrumente zur Mitarbeiterbindung es gibt und wie deren Wirksamkeit beim Binden/Halten/Erschweren eines Arbeitgeberwechsels zu beurteilen ist. Ein Maßnahmenpaket sollte HR-Projekte zur Mitarbeiterzufriedenheit so-wie anreizorientierte Vergütungssysteme und rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung einschließen. Korenjak geht dabei auf die folgenden Gestaltungsmöglichkeiten näher ein: Anpassen von Kündigungsmodalitäten (im Hinblick auf Kündigungsfristen, -termine, Kündigungsverzicht), Anbieten von sog "Sign-on Boni" (Willkommensbonus/Wechselprämie), flexible Arbeitsbedingungen (Homeoffice), Zusagen eines sog "Stay-on Bonus" (Treueprämie/Behalteprämie), Fortbildung und Ausbildungskostenrückersatz, Attraktivität durch Incentives/fringe benefits, Konkurrenzklausel, Abwerbeverbote und der Geheimnisschutz. Die Autorin weist insbesondere darauf hin, dass kritische Klauseln im Arbeitsvertrag, wie nachvertragliche Konkurrenzklauseln, maximal für die Dauer eines Jahres vereinbart werden dürfen und unter gerichtlicher Ex-post-Kontrolle stehen. Ebenfalls begrenzt effektiv seien Sonderzahlungen, denn es gelte grundsätzlich die zwingend ausgestaltete Aliquotierungsbestimmung nach § 16 AngG. Mit Geheimhaltungsklauseln könne eine Bindungswirkung erzielt werden, da diese nicht den strengen Regeln des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots unterliegen.