LSD-BG: § 11, § 13, § 29, § 32
VwGH 14. 10. 2021, Ra 2020/11/0125
Der Österreichischen Gesundheitskasse als Kompetenzzentrum LSDB obliegt die Lohnkontrolle der nicht dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort außerhalb Österreichs (§ 11 Abs 1 Z 2 iVm § 13 Abs 1 LSD-BG). Wird in den Arbeitsverträgen der von einem ungarischen Unternehmen nach Österreich zur Arbeitsleistung entsandten Arbeitnehmern der Arbeitsort mit "veränderlich, innerhalb der Europäischen Union" festgelegt, spricht dies jedenfalls nicht für einen gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich. Die ÖGK als Kompetenzzentrum LSDB hat somit gemäß § 32 Abs 1 LSD-BG Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren gegen das vertretungsbefugte Organ des ausländischen Unternehmens wegen Übertretung des § 29 LSD-BG (Unterentlohnung). Folglich ist auch die Revisionslegitimation der ÖGK gemäß Art 133 Abs 8 B-VG iVm § 32 Abs 1 Z 1, § 13 Abs 1 und § 29 Abs 1 LSD-BG gegeben.