ASVG: § 4 Abs 4
Das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses setzt ua voraus, dass der Dienstnehmer über keine wesentlichen eige-
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ASVG: § 4 Abs 4
Das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses setzt ua voraus, dass der Dienstnehmer über keine wesentlichen eige-
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