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Entsendung: Keine nachträgliche Meldung des tatsächlichen Beschäftigungsendes einzelner Arbeitnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6796/11/2022 Heft 6796 v. 28.4.2022

LSD-BG: § 19 Abs 3 Z 6

Bei einem grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz sind der Zeitraum der Entsendung insgesamt sowie Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer in Österreich zu melden; nachträgliche Änderungen bei den Angaben sind unverzüglich zu melden.

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