RL 2014/67/EU : Art 20
LSD-BG: §§ 26 bis 28 idF BGBl I 2016/44
Art 20 RL 2014/67/EU hat unmittelbare Wirkung, soweit er verlangt, dass die von ihm vorgesehenen Sanktionen verhältnismäßig sind, und kann daher vom Einzelnen vor den nationalen Gerichten gegenüber einem Mitgliedstaat, der diesen Artikel unzulänglich umgesetzt hat, geltend gemacht werden.