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Verspätete Vorlage von Lohnunterlagen - bloße Ermahnung nicht möglich

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6796/9/2022 Heft 6796 v. 28.4.2022

VStG: § 45 Abs 1

LSD-BG: § 22 Abs 1a, § 28 Z 1

Werden Lohnunterlagen bei einer Kontrolle nicht bereitgehalten und legt das Unternehmen einzelne Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist, sondern erst im Beschwerdeverfahren vor, liegt kein geringfügiges Verschulden vor, da das öffentliche Interesse an der Kontrolle der Einhaltung des Mindestentgelts nicht bloß unbedeutend verletzt wurde. In diesem Fall kommt eine bloße Ermahnung der verantwortlichen Personen nicht in Betracht.

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