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Rückersatz der Kosten erst nach der Ausbildung vereinbart - keine Rückzahlungspflicht

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6795/7/2022 Heft 6795 v. 22.4.2022

AVRAG: § 2d

OLG Wien 28. 10. 2021, 7 Ra 60/21a

Der Kläger war vom 21. 11. 2018 bis 29. 10. 2019 bei der Arbeitgeberin als Forstarbeiter mit 20 Wochenstunden beschäftigt. Während seines Arbeitsverhältnisses absolvierte der Kläger vier Kurse, wobei drei vor dem 24. 6. 2019 stattfanden. Bei der Endabrechnung zog die Arbeitgeberin dem Kläger ua einen Rückersatz der Ausbildungskosten aller Kurse ab.

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