KBGG: § 3 Abs 4, § 7 Abs 2 und Abs 3
Werden die in § 7 Abs 2 KBGG vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht bis zu den vorgesehenen Zeitpunkten nachgewiesen, so reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,-, es sei denn, die Vornahme oder der Nachweis der Untersuchungen unterblieb nur aus Gründen, die nicht von den Eltern zu vertreten sind (§ 7 Abs 3 Z 1 KBGG), oder die jeweiligen Nachweise werden bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes nachgebracht (§ 7 Abs 3 Z 2 KBGG).