vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Long COVID in der Sozialversicherung

Thema - SozialversicherungsrechtUniv.-Ass. Mag. Sascha ObrechtARD 6794/5/2022 Heft 6794 v. 14.4.2022

Long COVID gilt als Sammelbegriff für Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung, die auch noch vier Wochen nach der ursprünglichen Infektion fortbestehen.11 Robert Koch Institut, Gesundheitliche Langzeitfolgen, https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html (4. 4. 2022) Erste Studien gehen davon aus, dass jeder zehnte Infizierte davon betroffen ist.22 M. Augustin et al, Post-COVID syndrome in non-hospitalised patients with COVID-19: a longitudinal prospective cohort study, The Lancet Regional Health - Europe 100122; Robert Koch Institut, Gesundheitliche Langzeitfolgen, www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html (4. 4. 2022). Der Umgang mit Long COVID ist daher eine Frage, die uns auf vielen Ebenen noch länger beschäftigen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte