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Herabsetzung von ESt-/KSt-Vorauszahlungen wegen gestiegener Energiekosten

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6794/4/2022 Heft 6794 v. 14.4.2022

Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet die österreichischen Betriebe in unterschiedlichen Branchen und Größen. Die Finanzverwaltung reagiert mit einer vereinfachten Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Konkret kann die Herabsetzung der ESt-/KSt-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages in folgenden Fällen beantragt werden:

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