Zuletzt wurde die Dienstfreistellung für Risikogruppen bis 31. 5. 2022 verlängert (BGBl II 2022/126, ARD 6792/17/2022). Wurden Personen aufgrund eines COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Die ÖGK hat nun Details zur Erstattungsregelung veröffentlicht und ua ein FAQ zum Personenkreis, für den eine Erstattung bei der ÖGK beantragt werden kann, zu den ausgeschlossenen Dienstgebergruppen sowie den Voraussetzungen für die Beantragung der Erstattung erstellt. ( Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)