Ab 1. 3. 2022 gilt in (fast) ganz Wien flächendeckend das Parkpickerl. Neu ist das insbesondere für die Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23, wo erstmals eine generelle Kurzparkzone eingeführt wird. Parken ist dann in Wien auf öffentlichen Verkehrsflächen tagsüber von Montag bis Freitag nur noch mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt, sieht man von ganz wenigen Ausnahmen in einzelnen Gewerbe- oder Industriegebieten ab. Durch die Ausweitung gilt nun auch für jene Betriebe, die in den neu einbezogenen Bezirken liegen, die Bestimmung des § 4a Sachbezugswerteverordnung, wonach für die Zurverfügungstellung eines Abstell- oder Garagenplatzes des Arbeitgebers in parkraumbewirtschafteten Zonen ein abgabenpflichtiger Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen ist.