Angesichts der nach wie vor hohen Anzahl an CoV-Infektionen hat die Österreichische Gesundheitskasse durch Obmannverfügung die telefonische Krankmeldung bis Ende April 2022 verlängert. Anfang und voraussichtliches Ende des Krankenstandes müssen angegeben werden. Ursprünglich war diese Maßnahme mit Ende Februar befristet. ( Quelle: Presseaussendung der ÖGK vom 11. 2. 2022)