Der Beitrag widmet sich einer Auswahl arbeitsrechtlicher Fragen iZm dem Brexit, dabei werden das Rückschrittsverbot im Abkommen, mögliche Auswirkungen des Brexit auf die Europäische Betriebsverfassung und auf die Arbeitskräfteüberlassung näher behandelt. Die Autoren weisen insbesondere darauf hin, dass das Handels- und Kooperationsabkommen einen wettbewerbsrelevanten Abbau von europäischem Arbeitsrecht verbietet und nicht mehr den Regelungen zur Europäischen Betriebsverfassung unterliegt, dh ua dass Vertreter aus dem Vereinigten Königreich (VK) automatisch ihre Mandate verloren haben. Es könne aber vereinbart werden, dass Arbeitnehmer aus dem Vereinigten Königreich weiterhin vertreten sind. Wurden ohne die Arbeitnehmer aus dem VK die Schwellenwerte nicht erfüllt, fand das betroffene Organ automatisch mit Wirksamwerden des Brexit sein Ende. Bei Europäischen Betriebsräten mit Sitz der zentralen Leitung im VK ist es zu einem automatischen Wechsel des Sitzes und des anwendbaren Rechts gekommen. Gesellschaften nach europäischem Recht mit Sitz im VK wurden in Gesellschaften nach britischem Recht umgewandelt.