Zuletzt ist die rechtliche und rechtspolitische Frage des Schutzes von Plattformarbeitenden in Europa zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Arbeitsrechtliche (Schutz-)Vorschriften werden dabei häufig durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse umgangen. Liedermann führt aus, dass eine Neuausrichtung des europäischen Arbeitnehmerbegriffs eher unwahrscheinlich sei, die Eröffnung der Möglichkeit kollektiver Rechtsgestaltung für Arbeitnehmerähnliche aufgrund der Nutzung der Digitalisierung der Arbeitswelt und der damit einhergehenden steigenden Arbeitskräftemobilität aber ein wichtiges Thema sei. Die Anerkennung des Rechts auf KV-Verhandlungen für wirtschaftlich besonders abhängige Selbstständige schützte dabei jene, die keinen wesentlichen Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen haben, und hielte gleichzeitig Sozialdumping zulasten der Arbeitnehmer hintan. Die Möglichkeit der Kartellierung gewisser Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerähnlicher in Kollektivverträgen könnte mittels Ausnahme vom Kartellverbot des Art 101 Abs 1 AEUV insofern gerechtfertigt werden, als dadurch auf dieselbe ökonomische Wertung zwischen Arbeitnehmern und wirtschaftlich besonders abhängigen Selbstständigen abgestellt und somit ein entsprechend umfassender sozialer Schutz gewährt würde. Derzeit werde ein diesbezügliches Lösungskonzept auf EU-Ebene ausgearbeitet.