Der Autor geht der Frage nach, ob Impfverweigerer, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht arbeitsfähig sind, einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung haben. Diese Frage stellt sich, weil Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft grds keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie die Dienstverhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Aus der Treuepflicht heraus hat der Arbeitnehmer jedenfalls danach zu trachten, Krankheiten zu vermeiden, die zu Arbeitsverhinderungen führen. Ausgehend davon könne als Ungeimpfter etwa das Reisen in ein Risikogebiet oder der Verstoß gegen behördlich auferlegte Versammlungsverbote ein vorsätzliches oder auch ein auffallend sorgfaltspflichtwidriges Verhalten darstellen, dass den Entgeltfortzahlungsanspruch verwirkt (sofern keine gesundheitlichen, ärztlich attestierten Gründe gegen eine Impfung sprechen). Schuster weist allerdings auch darauf hin, dass die Diskussion über den Entfall einer Entgeltfortzahlungspflicht bei Erkrankung aufgrund einer unterbliebenen COVID-19-Schutzimpfung vorsichtig und achtsam geführt werden sollte, stelle sich doch die Frage, warum nur bei COVID-19 die oben beschriebene Konsequenz auftreten soll. Allerdings erscheine es möglich, eine Abgrenzung zu anderen Erkrankungen durch die Referenz auf das EpiG zu ziehen. Das Argument, dass COVID-19 als Epidemie gesetzlich angeführt wird, könne hier zu einem brauchbaren Ergebnis führen.