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Sonderbetreuungszeit (Phase 6) - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6780/11/2022 Heft 6780 v. 7.1.2022

BGBl I 2021/213, ausgegeben am 30. 12. 2021

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

1. Inkrafttreten und Verordnungsermächtigung

Die aktuelle Sonderbetreuungszeit der Phase 5, BGBl I 2021/180, ARD 6770/1/2021, endet mit 31. 12. 2021. Im Hinblick auf die weiterhin gegebene Pandemiesituation werden die bestehenden Möglichkeiten der Inanspruchnahme und der Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit verlängert.

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