BGBl I 2021/213, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
1. Inkrafttreten und Verordnungsermächtigung
Die aktuelle Sonderbetreuungszeit der Phase 5, BGBl I 2021/180, ARD 6770/1/2021, endet mit 31. 12. 2021. Im Hinblick auf die weiterhin gegebene Pandemiesituation werden die bestehenden Möglichkeiten der Inanspruchnahme und der Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit verlängert.