BGBl I 2021/215, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
Starthilfe für Saisonbetriebe
Zur Unterstützung der Saisonbetriebe beim Start in die Wintersaison und zur Überbrückung des für die Kurzarbeit fehlenden vollentlohnten ersten Kalendermonats vor Beginn der Kurzarbeit wurde mit dem vorliegenden Bundesgesetz eine neue Beschäftigungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice zur Sicherung der Saisonbeschäftigung geschaffen (Saison-Start-Hilfe).