Mit Verordnung des BMA wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) ab der Beitragsperiode 2022 mit 0,10 % festgesetzt (2021: 0,20 %). (BGBl II 2021/580)
Das aktualisierte Tarifsystem (TASY) steht bereits auf der Webseite der ÖGK über folgenden Link zum Download zur Verfügung: https://tinyurl.com/Tarifsystem-IE-neu