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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2022

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6780/1/2022 Heft 6780 v. 7.1.2022

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2022 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 276,-,

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