Da kein Bundesland die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung in Anspruch genommen hat, beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag im Jahr 2022 (unterjährige Anpassungen der Höhe sind gesetzlich nicht vorgesehen) bundesweit nach wie vor 1 % der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Davon entfallen 0,50 % auf den Dienstgeber und 0,50 % auf den Dienstnehmer. ( Quelle: PVP 2021/72)