Bis 30. 6. 2022 ist die Einreichung von Anbringen iZm folgenden durch das Coronavirus veranlassten steuerlichen Erleichterungen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at zulässig:
Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung;Bis 30. 6. 2022 ist die Einreichung von Anbringen iZm folgenden durch das Coronavirus veranlassten steuerlichen Erleichterungen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at zulässig:
Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung;