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Elektronische Einreichung von Anbringen iZm steuerlichen Maßnahmen aufgrund des Coronavirus

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6779/3/2021 Heft 6779 v. 23.12.2021

Bis 30. 6. 2022 ist die Einreichung von Anbringen iZm folgenden durch das Coronavirus veranlassten steuerlichen Erleichterungen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at zulässig:

Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung;

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