Seit 1. 7. 2021 können Unternehmen erstmals umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über das neu eingerichtete EU-OSS Portal vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedstaat einzeln dafür registrieren zu müssen. Aufgrund der Komplexität dieser Meldungen ist für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Durchführung durch einen fachkundigen Vertreter von Vorteil. Mit dem Initiativantrag 2092/A BlgNR 27. GP soll nunmehr klargestellt werden, dass die grenzüberschreitenden Umsatzsteuermeldungen von Angehörigen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter und Buchhalter vorgenommen werden können.