Die meisten Lehrlinge sind minderjährig und viele Minderjährige sind - sofern sie Arbeitnehmer sind - Lehrlinge. Eine Gleichsetzung ist in rechtlicher Hinsicht aber falsch, weil die Rechtsordnung unterschiedliche Bestimmungen für Lehrlinge (va im BAG) und für Minderjährige (va im KJBG) enthält. Die folgende Darstellung widmet sich der Frage, welche Bedeutung das Erreichen des 18. Lebensjahres für einen Lehrling hat.