Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie auch für das Kalenderjahr 2022 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (Erlass des BMF vom 21. 10. 2021, 2021-0.684.297, BMF-AV Nr 147/2021). Für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2022 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens € 132,73 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.123,04; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2022 herangezogen, siehe ARD 6764/17/2021).