Mit dem Betrieblichen Testungs-Gesetz (BGBl I 2021/53, ARD 6742/14/2021) wird die Durchführung von betrieblichen Testungen auf SARS-CoV-2 in Betriebsstätten und Arbeitsorten in Österreich an Arbeitnehmern sowie betriebsfremden Personen durch einen staatlichen Zuschuss gefördert. Diese Maßnahme wurde nun mit BGBl I 2021/188 bis 31. 10. 2021 verlängert, sodass nun auch für im Oktober durchgeführte Testungen eine Förderung beantragt werden kann. Eine weitere Verlängerung bis 31. 12. 2021 wurde bereits im Gesundheitsausschuss des Parlaments beschlossen (AB 1138 BlgNR 27. GP ).