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Geldzuwendungen für Hochwasser-Betroffene

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6766/2/2021 Heft 6766 v. 23.9.2021

In ihrem aktuellen Newsletter weist die ÖGK aus aktuellem Anlass darauf hin, dass einmalige freiwillige Zuwendungen der Dienstgeberin bzw des Dienstgebers für Betroffene zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- oder Lawinenschäden beitragsfrei (§ 49 Abs 3 Z 11a ASVG) und steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 16 EStG) sind. ( Quelle: ÖGK Newsletter für Dienstgeber Nr 10/August 2021)

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