Mit 1. 1. 2021 wurden einige Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt, was zu Änderungen iZm den Kontonummern bei Zahlungen an zusammengelegte Dienststellen führte (dies betrifft folgende "alte Finanzämter": Klagenfurt; St. Veit Wolfsberg; Kitzbühel Lienz; Kufstein Schwarz; Bregenz; Feldkirch; Neunkirchen Wr. Neustadt; St. Pölten Lilienfeld; Gänserndorf Mistelbach; Hollabrunn Korneuburg Tulln; Bruck Leoben Mürzzuschlag; Graz Umgebung; Wien 4/5/10; Wien 9/18/19 Klosterneuburg). Bislang hat die BAWAG P.S.K. Überweisungen an das alte "Finanzamts-Konto" entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. 9. 2021 werden Überweisungen an den alten IBAN nicht mehr angenommen, sondern kostenpflichtig an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.