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Info des BMF betreffend Finanzamtszahlungen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6766/3/2021 Heft 6766 v. 23.9.2021

Mit 1. 1. 2021 wurden einige Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt, was zu Änderungen iZm den Kontonummern bei Zahlungen an zusammengelegte Dienststellen führte (dies betrifft folgende "alte Finanzämter": Klagenfurt; St. Veit Wolfsberg; Kitzbühel Lienz; Kufstein Schwarz; Bregenz; Feldkirch; Neunkirchen Wr. Neustadt; St. Pölten Lilienfeld; Gänserndorf Mistelbach; Hollabrunn Korneuburg Tulln; Bruck Leoben Mürzzuschlag; Graz Umgebung; Wien 4/5/10; Wien 9/18/19 Klosterneuburg). Bislang hat die BAWAG P.S.K. Überweisungen an das alte "Finanzamts-Konto" entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. 9. 2021 werden Überweisungen an den alten IBAN nicht mehr angenommen, sondern kostenpflichtig an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

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