vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6766/1/2021 Heft 6766 v. 23.9.2021

Über die ab 1. 10. 2021 für Arbeiter in der Hotellerie und in der Gastronomie geltenden Kündigungsfristen herrscht Unsicherheit. Die WKÖ vertritt die Rechtsansicht, dass das Hotel- und Gastgewerbe automatisch - also auch ohne ausdrückliche kollektivvertragliche Klarstellung - als überwiegende Saisonbranche im Sinne der gesetzlichen Ausnahmeklausel zählt und daher die im Kollektivvertrag unverändert enthaltene 14-tägige Kündigungsfrist auch nach dem 1. 10. 2021 weitergilt. Die Gewerkschaft bestreitet hingegen den überwiegenden Saisoncharakter und ist dementsprechend der Ansicht, dass ab 1. 10. 2021 zwingend die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine des § 1159 ABGB zur Anwendung kommen. Kraft/Kronberger vom Vorlagenportal empfehlen aus diesem Grund, im Dienstvertrag einerseits auf die 14-tägige Kündigungsfrist laut KV zu verweisen und andererseits (für den Fall, dass die Rechtsprechung letztlich doch der Meinung des ÖGB folgen sollte) den 15. und Letzten des Kalendermonats als Kündigungstermin für den Arbeitgeber abzusichern (bei Neueintritten im Dienstvertrag und bei bestehenden DV als Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag). ( Quelle: www.vorlagenportal.at mit einem frei zugänglichen Formulierungsvorschlag)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte