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Beendigungsmöglichkeiten für Vereinbarungen über Homeoffice und mobiles Arbeiten

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Martin Huger, LL.M./Victoria Hausen, BAARD 6759/4/2021 Heft 6759 v. 5.8.2021

Homeoffice und mobile Arbeit11Es wird im Folgenden von den getrennt zu verstehenden Begriffen Home­office und mobile Arbeit gesprochen. Schon bisher war begrifflich eine Differenzierung nach dem Ort der Verrichtung der mobilen Arbeit geboten, wobei unter "Homeoffice" gewöhnlich die Verrichtung der Arbeit in der Wohnung des Arbeitnehmers und unter "mobile Arbeit" die Erbringung der Arbeitsleistung an anderen Orten außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers verstanden wurde. Durch § 2h Abs 1 AVRAG, der explizit auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in dessen Wohnung abstellt, ist diese Unterscheidung in Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen nunmehr unerlässlich. haben nicht zuletzt durch die COVID-19-(SARS-Cov-2)-Krise einen regelrechten Boom erlebt. Die mobilen Arbeitsformen sind mittlerweile zweifelsfrei in der Arbeitswelt etabliert und damit stellen sich naturgemäß auch Fragen zur arbeitsrechtlich sicheren Beendigung von derartigen Vereinbarungen.

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