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KV-private Autobusbetriebe: Kein Entgelt für Zeiten der Unterbrechung zwischen geteilten Diensten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6759/5/2021 Heft 6759 v. 5.8.2021

AZG: § 11, § 12

KV-private Autobusbetriebe: Pkt III Z 2 lit e und lit f; Pkt 4

Gemäß Punkt III.2 lit e des KV für Arbeitnehmer in privaten Autobusbetrieben beträgt die tägliche unbezahlte Ruhepause höchstens 1,5 Stunden, dabei kommt der Bezeichnung "unentgeltlich" iZm der Normierung der Höchstdauer von Pausen keine eigenständige Bedeutung zu.

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