Mazal zeigt in seinem Beitrag auf, dass arbeitsrechtliche Fragen iZm dem Infektions- und Immunstatus nur auf Basis einer mehrdimensionalen Güterabwägung beantwortet werden können, weil andernfalls gegen die grundrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung verstoßen wäre. Daher müssen die Antworten unterschiedlich ausfallen, je nachdem, welches epidemiologische Stadium eine Infektionskrankheit aufweist, wie hoch das gesundheitliche und ökonomische Risiko ist, das (künftige) Arbeitnehmer für den Betrieb darstellen, und welche Auswirkungen der Impf- und Immunstatus auf die gesetzlichen Verpflichtungen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers hat. Wenn für die Arbeitnehmer Test- und Impfmöglichkeiten in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen und legitimen wirtschaftlichen Interessen von Arbeitgebern durch eine Bekanntgabe des Infektions- und Immunstatus Rechnung getragen werden kann, vertritt Mazal iZm COVID-19 die Ansicht, dass (künftige) Arbeitnehmer - bei sonstigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung und Entlassung - zur wahrheitsgemäßen Beantwortung entsprechender Fragen verpflichtet sind oder zur Angabe, dass sie die wahrheitsgemäße Auskunft verweigern. Aber auch wenn es derzeit für Arbeitgeber zweifellos legitim sei, den Test- und Impfstatus von Arbeitnehmern zu kennen, sei dies kein endgültiger Befund, sondern könne sich das Fragerecht iZm COVID-19 je nach weiterer Entwicklung der Pandemie auch verändern.